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An alle ISEntial-Anwender

Mit diesem Sonderrundschreiben möchten wir Sie kurz über die Anwendung der Steuersenkung in ISEntial informieren.

Da die Senkung der Steuersätze voraussichtlich nur bis zum 31.12.2020 gilt, wollten wir unseren ISEntial-Kunden nicht zumuten, innerhalb eines halben Jahres zweimal manuell Anpassungen vornehmen zu müssen. Daher haben wir uns dazu entschlossen, die notwendigen Anpassungen für Sie auszuführen. Dies bedeutet, Sie müssen sich – in aller Regel – um nichts kümmern. ISEntial ermittelt für Sie automatisch den gültigen Steuersatz.

Welche Vorbereitungen haben wir für Sie getroffen?

  • Dort, wo immer möglich, haben wir uns von der sprechenden Bezeichnung der Steuercodes getrennt. Ein Steuercode M19 für Umsatzsteuer 19% wäre verwirrend, wenn nach der Steuersenkung nur noch 16% Umsatzsteuer berechnet werden würden. Daher haben wir die Codes umbenannt. Zum Beispiel wurde aus M19 dann MVS (VS = voller Steuersatz).

    Wird der Steuercode MVS bereits für die lokal geltende Steuer verwendet (hier sind insbesondere die im Ausland ansässigen ISEntial-Kunden betroffen), so können wir diesen Code für die Auslandssteuertabelle Deutschland (Ländercode = D) dann nicht mehr verwenden.

  • Wir haben für den Zeitraum der Steuersenkung für jeden Steuercode einen weiteren Eintrag erstellt, der für die Gültigkeit 01.07.2020–31.12.2020 jeweils den reduzierten Steuersatz abbildet.

  • Wir haben für den Zeitraum der Steuersenkung für jede Warenbuchungsgruppe einen weiteren Eintrag erstellt, der für die Gültigkeit 01.07.2020–31.12.2020 jeweils den Einlauf in die entsprechenden 5%-/16%- Aufwands- bzw. Erlöskonten steuert.

Es herrscht allgemein die Meinung vor, dass Umsätze mit der reduzierten Mehrwertsteuer in getrennte Sachkonten zu buchen sind. Nur so ist die gesetzlich vorgeschriebene Verprobung der Umsatzsteuer gewährleistet. DATEV hat allerdings bis dato noch nicht abschließend die dafür notwendigen Sachkonten benannt. Um nun einem zeitlichen Konflikt auszuweichen, haben wir trotzdem alle betroffenen Sachkonten für Sie erstellt. Dabei haben wir die Sachkontonummer um einen Anhang ‚01‘ erweitert. Ein Beispiel aus dem SKR04: das Sachkonto „4400 Erlöse 19%“ wird zu „440001 Erlöse 16%“.

Dies bietet den Vorteil, wenn Sie Jahres- oder Quartals-Auswertungen auf Sachpostenebene betrachten, die Umsätze auch richtig sortiert ausgewiesen werden.

Zudem sind wir vollkommen unabhängig von DATEV. Später, sobald die eigentlichen Sachkonten von DATEV festgelegt wurden, können wir diese entweder mittels Umtaufen oder über die DATEV-Schnittstelle über das alternative DATEV-Konto aktivieren.

Wie ermittelt ISEntial die zum Zeitpunkt gültige Steuer?

  • Beim Buchen gilt prinzipiell: Das Steuerdatum wird durch das Buchungsdatum festgelegt.

    Ein Buchungsdatum bis zum 30.06.2020 führt zu 7% / 19% Mehrwertsteuerbuchung.
    Ein Buchungsdatum ab dem 01.07.2020 führt zu 5% / 16% Mehrwertsteuerbuchung.
    Ein Buchungsdatum ab dem 01.01.2021 führt zu 7% / 19% Mehrwertsteuerbuchung.

  • Es ist noch kein Buchungsdatum eingetragen

    Während der Anfrage- bzw. Angebotsphase oder einer eventuellen Bestellung bzw. Auftragsbestätigung können Sie das Buchungsdatum ja noch nicht vorbelegen. Deshalb wird das Steuerdatum in folgender Abfolge bestimmt:

    - Rechnungsdatum
    - Lieferdatum
    - Bestell- bzw. Auftragsdatum
    - Anfrage- bzw. Angebotsdatum

  • Worauf ist zu achten?

    Insbesondere bei Proformarechnungen bzw. Rechnungen mit Zahlungsbedingung Vorauskasse kann es vorkommen, dass der Vorgang nach einem der Steuerumstellungstermine gebucht wird. Hierbei müssen Sie darauf achten, dass Sie als Buchungsdatum unbedingt das Datum der Proformarechnung einsetzen. Ansonsten passt die geleistete Vorauskasse nicht mehr zu dem Wert der gebuchten Rechnung.

    Zur Not muss dann für den betroffenen Zeitraum eine berichtigte Umsatzsteuervoranmeldung geleistet werden.

  • Liefer- und Rechnungsdatum unterscheiden sich

    Die Umsatzsteuerschuld bzw. Vorsteuerforderung entsteht im Normalfall mit dem Zeitpunkt der Lieferung. Die einschlägigen Bestimmungen und Sonderfälle sind Ihnen sicherlich bekannt. Kommt es nun vor, dass die Lieferung vor der Steuerumstellung und die Rechnung nach dieser Steuerumstellung gebucht werden soll, müssen Sie beim Buchen der Rechnung unbedingt darauf achten, dass als Buchungsdatum dann der Zeitpunkt der Lieferung eingetragen wird. Ansonsten stimmt die Berechnung der Mehrwertsteuer nicht. Die Kopplung des Rechnungsdatums an das Buchungsdatum muss selbstverständlich getrennt werden.

Jetzt haben Sie bestimmt noch Fragen. Wir werden versuchen, alle Fragen bestmöglich zu beantworten. Verwenden Sie dafür am besten unser neues Ticketsystem:

direkt online über

                https://support.isential.de

oder per E-Mail an

                Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Artikel als PDF herunterladen.

Hinweis: Weitere Infos über unser Ticketsystem finden Sie im Artikel 06-2020 – Helpdesk, neuer Supportbereich.

Alles Gute und bleiben Sie gesund!

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